Wir empfehlen Ihnen bereits während des Studiums Praxiserfahrung zu sammeln und Kontakte für den späteren Berufseinstieg zu knüpfen. Für qualifizierte Praktika werden deshalb auf Antrag Praxis Credits vergeben, die für universitäre Lehrveranstaltungen angerechnet werden können.
Diese müssen einen volkswirtschaftlichen Bezug zum MEcon aufweisen. Dazu zählen insbesondere:
- Tätigkeiten bei Unternehmen;
- Tätigkeiten bei Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden oder bei internationalen Organisationen;
- Projekte und Leistungen in der Wirtschaft, Politik und Verwaltung.
Eine Tätigkeit an einem Institut oder einer Forschungseinrichtung wird generell nicht anerkannt.
Sie können sich auch Praktika anrechnen lassen, welche Sie vor Beginn des Masterstudiums durchgeführt haben. Diese dürfen jedoch maximal ein Jahr vor Beginn des Masterstudiums stattgefunden haben und Sie müssen Ihren Bachelorabschluss vor Beginn des Praktikums erworben haben.