Ihr Abschluss gilt als konsekutiv wenn Sie Ihr Bachelor- und Master-Studium in der gleichen Fachrichtung absolviert haben. Beide Studienprogramme zusammen müssen mindestens 270 ECTS aufweisen.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ihr Studienabschlusszeugnis wurde von einer Universität verliehen, die im Land, in dem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
- Sie haben alle Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
- Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Universität erworben.
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimuniversität.
Eine Liste der anerkannten, akkreditierten Schweizer Universitäten finden Sie auf swissuniversities. Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen, Hochschulabschlüssen inklusive länderspezifische Bestimmungen finden Sie auf dem Merkblatt „Anerkannte externe Bachelor- und Masterabschlüsse“.
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.