Für eine telefonische Auskunft, ein persönliches Gespräch sowie eine umfassende Beratung können Sie sich gerne an die Beratungsstelle Special Needs wenden. Ggf. können Sie auch eine längerfristige Begleitung in Anspruch nehmen.
Haben Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt, werden Sie schriftlich über den Entscheid informiert und erhalten eine entsprechende Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für die Umsetzung des entsprechenden Nachteilsausgleichs unterschiedliche Stellen zuständig sind:
- Die Umsetzung des Nachteilsausgleichs für Prüfungssituationen erfolgt über das Service Center Prozesse, Planung, Prüfungen. Die Kontaktdaten finden Sie im Kontextbereich.
- Die Umsetzung des Nachteilsausgleichs betreffend die Studienorganisation erfolgt über das Dean's Advisory Office. Die Kontaktdaten finden Sie im Kontextbereich.
Sämtliche Massnahmen laufen bei der Beratungsstelle Special Needs zusammen. Ebenso koordiniert die Beratungsstelle Roundtables zur Umsetzung notwendiger Anpassungen. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz und der Schweigepflicht.